Tierschutz in der Pferdehaltung

Forderungen an eine artgerechte Haltung sind nicht einfach aus der Luft gegriffen. Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muß, wer ein Tier hält, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, und er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Hier finden Sie den kompletten Gesetzestext Tierschutzgesetz – bitte klicken

Tierschutz-Gesichtspunkte

Beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sind die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten zu beziehen.

Die Leitlinien können beim
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Rochusstaße 1 | Referat Tierschutz | 53123 Bonn
Internet: www.verbraucherministerium.de bezogen werden.

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet online Tipps zur Pferdehaltung.
u.a. zu folgenden Themen:
Übersicht Mindesmaße in der Pferdehaltung
der Weidezaun in voller Länge

Eine Übersicht der veröffentlichten Tipps rund ums Pferd finden Sie
auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW: Tipps für Pferdehalter

Überlegungen aus Sicht des Tierschutzes

  1. Soziale Kontakte
    Die Einzelhaltung eines Pferdes ohne Sozialpartner ist nicht verhaltensgerecht.
  2. Körperpflege
    Das Pferd braucht Körperpflege um sich wohl zu fühlen.
  3. Hufpflege
    Ohne Huf kein Pferd! – Die Gesunderhaltung der Hufe ist eine (von vielen) wichtigen Anforderungen an den Pferdehalter
  4. Bewegung
    Das Pferd ist von Natur ein Schritt-Tier, dass sich bis zu 16 Stunden langsam bewegt. In unserer Haltung müssen wir demnach dem Pferd zusätzliche Bewegung (neben Reiten, Fahren etc.) verschaffen. Linktipp: Bewegungsbedarf des Pferdes
  5. Weide
    Dem Pferd ist so häufig als möglich Weidegang zu gewähren, da es seinem natürlichen Lebensraum am ehesten entspricht.
  6. Futter- und Futteraufnahme
    Das Futter muß dem Bedarf des Pferdes entsprechen. Zur artgemäßen Ernährung des Pferdes gehört ein ausreichender Teil an strukturiertem Futter. Besteht kein freier Zugang zum Raufutter, muß es mindestens dreimal täglich verabreicht werden.
    Futteraufnahme ist auch Beschäftigung!
  7. Stallklima
    Die Atemwege des Pferdes reagieren auf Staub und Schadstoffen sehr empfindlich!
    Für ausreichende Frischluftversorgung und angemessene Luftzirkulation muß gesorgt sein. Staub- und Keimgehalt, relative Luftfeuchte und  Schadgaskonzentration müssen in einem Bereich gehalten werden, der für die Pferdegesundheit unbedenklich ist.

Aus der Sicht des Tierschutzes ergeben sich viele Anforderungen an der Tierhalter:
Durch entsprechendes Management muß eine artgerechte Haltung sichergestellt werden.
u.a. muß jedem Pferd ausreichend Bewegung verschafft werden, eine tägliche Kontrolle auch hinsichtlich von Krankheitsursachen mit anschließender rechtzeitiger Hinzuziehung eines Tierarztes, ausreichende Fütterung, und entsprechender Erziehung, damit entsprechende Pflegemaßnahmen und Untersuchungen überhaupt möglich sind.

Bei der Gestaltung der Haltungsmöglichkeiten sollten entsprechende Richtmaßen hinsichtlich Grundfläche der Laufställe bzw. von Abtrennungen etc. bekannt sein und als Mindestvorgaben eingehalten sein.