| Pferdehaltung |
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Forderungen an eine artgerechte Haltung sind nicht einfach aus der Luft
gegriffen.
Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muß,
wer ein Tier hält, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
und er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung
nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden
oder Schäden zugefügt werden.
Hier finden Sie den kompletten Gesetzestext Tierschutzgesetz
- bitte klicken
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| Tierschutz-Gesichtspunkte |
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Beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft sind die Leitlinien zur Beurteilung
von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten zu beziehen.
Die Leitlinien können beim
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Rochusstaße 1
Referat Tierschutz
53123 Bonn
Internet: www.verbraucherministerium.de
bezogen werden.
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet auch online Tipps zur Pferdehaltung.
u.a. zu folgenden Themen:
- kniffeliges
Bauverfahren für einfache Hütten
- der
Weidezaun in voller Länge
Die Tipps für Pferdehalter finden Sie hier:
www.landwirtschaftskammer.de/verbraucher/Pferde/
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| Einige Überlegungen aus Sicht des Tierschutzes |
- Soziale Kontakte Die
Einzelhaltung eines Pferdes ohne Sozialpartner ist nicht verhaltensgerecht.
- Körperpflege Das
Pferd braucht Körperpflege um sich wohl zu fühlen.
- Hufpflege Ohne
Huf kein Pferd! - Die Gesunderhaltung der Hufe ist eine (von vielen)
wichtigen Anforderungen an den Pferdehalter
- Bewegung Das
Pferd ist von Natur ein Schritt-Tier, dass sich bis zu 16 Stunden langsam
bewegt. In unserer Haltung müssen wir demnach dem Pferd zusätzliche
Bewegung (neben Reiten, Fahren etc.) verschaffen.
- Weide Dem Pferd
ist so häufig als möglich Weidegang zu gewähren, da es
seinem natürlichen Lebensraum am ehesten entspricht.
- Futter- und Futteraufnahme Das
Futter muß dem Bedarf des Pferdes entsprechen. Zur artgemäßen
Ernährung des Pferdes gehört ein ausreichender Teil an strukturiertem
Futter. Besteht kein freier Zugang zum Raufutter, muß es mindestens
dreimal täglich verabreicht werden.
Futteraufnahme ist auch Beschäftigung!
- Stallklima Die
Atemwege des Pferdes reagieren auf Staub und Schadstoffen sehr empfindlich!
Für ausreichende Frischluftversorgung und angemessene Luftzirkulation
muß gesorgt sein. Staub- und Keimgehalt, relative Luftfeuchte
und Schadgaskonzentration müssen in einem Bereich gehalten werden,
der für die Pferdegesundheit unbedenklich ist.
- Aus der Sicht des Tierschutzes ergeben sich viele Anforderungen an
der Tierhalter:
Durch entsprechendes Management muß
eine artgerechte Haltung sichergestellt werden.
u.a. muß jedem Pferd ausreichend Bewegung
verschafft werden, eine tägliche Kontrolle
auch hinsichtlich von Krankheitsursachen mit anschließender rechtzeitiger
Hinzuziehung eines Tierarztes, ausreichende Fütterung,
und entsprechender Erziehung, damit entsprechende Pflegemaßnahmen
und Untersuchungen überhaupt möglich sind.
Bei der Gestaltung der Haltungsmöglichkeiten sollten entsprechende
Richtmaßen hinsichtlich Grundfläche
der Laufställe bzw. von Abtrennungen etc. bekannt sein und als
Mindestvorgaben eingehalten sein.
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